Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand eines jeden geschäftlichen Verkehrs zwischen den rechtlich und
wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen Schoba Immobilien Potsdam und Hausverwaltung Marina Schoba, sowie deren Kunden. Sie sind
in der jeweils gültigen Fassung, jederzeit auf unserer Internetseite ausgestellt. Ein diese Festlegungen widersprechendes Verhalten
eines Geschäftspartners berechtigt uns zur Forderung auf Schadenersatz.
Schoba Immobilien Potsdam
- Die Maklertätigkeit der Firma Schoba Immobilien Potsdam erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten zur
Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte. Wir haben diese Informationen nicht überprüft und können deshalb für deren
Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
- Der Maklervertrag mit der Firma Schoba Immobilien Potsdam kommt durch den Objekt-, oder Eigentümer-, oder Interessentennachweis
sowie durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande.
- Sämtliche übermittelte Informationen einschließlich der Objektnachweise der Firma Schoba Immobilien Potsdam sind
ausdrücklich nur für den adressierten Empfänger bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt die Objektnachweise
und Objektinformationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde
gegen diese Verpflichtung und schließen der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben
hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu entrichten. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
- Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes
ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Mehrere Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision beträgt, soweit nicht anders ausgewiesen für die Vermietung von Wohn/- Gewerberäumen
2,38 Netto Monatsmieten (inkl. MwSt.) und bei Verkauf von Wohn/- Gewerberäumen 7,14 % vom Brutto-VK-Preis (inkl. MwSt.). Die Provision
ist ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungserstellung, an die Firma Schoba Immobilien Potsdam zahlbar. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen
in Höhe von 3,5 % p. a. über dem aktuellen Leitzins fällig.
- Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes
zustande kommt (z.B. Mietkauf, Erbaurecht, Miete statt Kauf etc.). Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der vermittelte Vertrag
zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang, mit
einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
- Ist dem Kunden eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, ist er verpflichtet, dem Makler dies unter
Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von 5 Werktagen, ist
die Weitergabe der Informationen an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg
geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Wird dem Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt
später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist er andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch
den Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
- Soweit keine Interessenkollisionen vorliegen, darf die Firma Schoba Immobilien Potsdam sowohl für den Verkäufer
als auch für den Käufer tätig werden.
- Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare
Forderung nicht rechtskräftig oder unbestritten ist.
Hausverwaltung Marina Schoba
- Speicherung von Daten
Persönliche Daten zu allen natürlichen und juristischen Personen werden von uns zum Zwecke der Bearbeitung und der
schnellen Auffindbarkeit abgespeichert. Mit Wirksamkeit des Mietverhältnisses werden sämtliche Daten gespeichert, die
vor, während und nach dem Mietverhältnis bekannt geworden sind. Insbesondere sind dies die Vertragsdaten, die Daten
der Zahlungsbewegungen und der Verteilung und Verbräuche der Betriebskosten, die Rechtshandlungen gegenüber dem
Eigentümer des Hauses, uns als Verwalter, anderen Mietern und sonstigen Lieferanten, Behörden oder Geschäftspartnern.
Wir versichern, dass die Speicherung nur in soweit geschieht, als dass man bei dem Datenmaterial davon ausgehen kann, dass es
künftig gebraucht wird oder wir zur Speicherung gesetzlich verpflichtet werden können. Diese Daten werden
ausschließlich zur Bearbeitung von Angelegenheiten verwendet, die zum Geschäfts- oder Pflichtumfang im Rahmen der
Hausverwaltung gehören. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Datenweitergabe nicht den
gewünschten Zweck des Mieters erfüllt oder aufgrund eines berechtigten Interesses des Vermieters/Verwalters geschieht.
Ergänzende Regelungen
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die die unwirksame mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
- Erfüllungsort und Gerichtstand
Gerichtsbarkeit ist Potsdam, soweit das gesetzlich zulässig ist.