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  Grundstück Vollerschlossen/ Teilerschlossen Schritt zurück ! 

Grundstück Vollerschlossen:
Wenn man ein Grundstück bebauen möchte, dann müssen einige Dinge dort vorbereitet werden. In der Hauptsache betrifft das die Ver- und Entsorgung. Wasser und Strom benötigt man überall. Auch ein Gasanschluss wurde bisher überall vorausgesetzt, wenn von einem voll erschlossenen Grundstück gesprochen wurde. Im Zuge der Umstellung der Heizungen auf erneuerbare Energieträger und umweltfreundliche Brennstoffe sowie der Benutzung moderner Ceranfeld- und Induktionsherde gehört der Gasanschluss nicht mehr zwingend zu einer kompletten Erschließung dazu. Aber das Vorhandensein einer Entsorgung des Abwassers bzw. der Fäkalien ist eine wichtige Voraussetzung, um in einem Exposé von einem voll erschlossenen Grundstück oder voll erschlossenem Bauland sprechen zu können. Das bedeutet aber nun nicht, dass sich die Anschlüsse bereits dort befinden, wo man sie beim Hausbau benötigt. Das ist eher die Ausnahme als die Regel. Ein solches echtes Plus bei den Baukosten findet man meistens nur dort vor, wo eine Umnutzung größer Flächen erfolgt, die gemeinschaftlich als Bauland in Parzellen aufgeteilt werden sollen. Das spart am Ende Kosten am Bau, verteuert aber in den meisten Fällen das Baugrundstück selbst. Von einem voll erschlossenen Grundstück darf auch dann rechtlich korrekt gesprochen werden, wenn die einzelnen Medien bis an die Grundstücksgrenze, meist an die Grenze zur Straße, herangeführt worden sind.

Grundstück Teilerschlossen:
Von einem teilerschlossenen Grundstück sprechen die Fachleute dann, wenn am Grundstück eines der genannten Medien noch nicht anliegt. Das ist meist mit einem Vorteil beim Kaufpreis verbunden. Auch gibt es einige Kommunen, die grundsätzlich nicht über ein öffentliches Abwassersystem verfügen. Dann hat man als künftiger Bauherr den Nachteil, dass man selbst für eine Klärgrube sorgen muss, wobei die meisten Kommunen inzwischen großen Wert auf eine ökologisch verträgliche Klärung der Abwässer legen. Dafür fallen zusätzliche Kosten beim Bau an, die dafür sorgen, dass nicht jedes vermeintliche Schnäppchen beim teilerschlossenen Grundstück am Ende auch wirklich eines ist.


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